Herzlich willkommen zur Aufzeichnung der PÜ Strafrecht 2, Einheit 5, also zu den Themen
Erfolgsqualifikation und Körperverletzung. Ich zeichne diese Einheit auf im Sommersemester
2024, genauer am 16. April 2024, also wenn es in den zukünftigen Jahren irgendwann mal
nochmal geschaut wird, dann wisst ihr jetzt von wann das ist und was der aktuelle Stand ist.
Wir beginnen, wie ihr es gewohnt seid, mit einer Kurzwiederholung und zwar zum einen zum
Thema Erfolgsqualifikation und später dann auch zu den Körperverletzungsdelikten. Bei der
Erfolgsqualifikation schauen wir uns mal den Ausgangspunkt an. Der Ausgangspunkt ist,
dass wir ein Delikt haben mit einer schweren Folge. Ganz häufig ist das eine Todesfolge,
es kann aber auch zum Beispiel bei 226 StGB eine schwere Verletzungsfolge sein. Diese schwere
Folge ist im Gesetz näher beschrieben und aufgrund der schuldhaften Verursachung dieser
schweren Folge haben wir dann eine Strafschärfung. Nach § 11 Absatz 2 StGB ist dabei für die Frage,
ob das ein Vorsatz oder ein Fahlesigkeitsdelikt ist, entscheidend, was das Grunddelikt ist,
ob das Grunddelikt ein Vorsatzdelikt ist, dann ist auch das die Erfolgsqualifikation ein Vorsatzdelikt
oder wenn es eine Fahlesigkeits-Fahlesigkeitskombination sein sollte, dann ist auch die
Erfolgsqualifikation ein Fahlesigkeitsdelikt. Typischerweise werdet ihr in Klausuren dementsprechend
mit Vorsatzdelikten konfrontiert sein. Das ist wichtig für die Teilnahme, weil das zeigt dann
auch, dass eine Handstiftung oder eine Beihilfe zur zum Beispiel schweren Körperverletzung möglich
ist, selbst wenn die schwere Folge nur fahlesig eingetreten ist. Was sind jetzt Beispiele,
die vor allem klausurrelevant sind an der Fahlesigkeits-Fahlesigkeitskombination? Da haben wir
226 und 227 StGB im Kontext der Körperverletzungsdelikte, zum einen die schwere
Körperverletzung in 226 und zum anderen die Körperverletzung mit Todesfolge in 227. Wir haben
dann in 251 den Raub mit Todesfolge, der gilt übrigens auch für den räuberischen Diebstahl
und für die räuberische Erpressung, weil in 252 und 255 StGB drin steht, dass die Täter gleich
einem Räuber bestraft werden und nach ganz herrschender bis allgemeiner Auffassung erfasst
das auch die Qualifikationen und die Erfolgsqualifikationen. Das wird aber im nächsten Semester
noch mal näher betrachtet und genauso vor allem im nächsten Semester relevant Paragraph 306 CESA StGB,
das ist die Brandstiftung mit Todesfolge. Wie ist so eine Erfolgsqualifikation subjektiv aufgebaut?
Generell könntet ihr euch dieses Bild merken, das hilft auch für die Problematik des Rücktritts
beim erfolgsqualifizierten Versuch weiter. Wir haben als quasi Basis, als Grundlage das Grunddelikt
bei 223, 226 ist es zum Beispiel die Körperverletzung nach eben 223 StGB. Bei Raub mit Todesfolge wäre es
249 oder 252 oder 255 StGB und dafür brauchen wir typischerweise gemäß Paragraph 15 StGB Vorsatz.
Beim Dach drüber, das ist die schwere Folge, genügt nach Paragraph 18 StGB Fahrlässigkeit. Das heißt aber nicht,
dass zwingend Fahrlässigkeit nur gegeben sein muss oder um Vorsatz das Ganze ausschließt, denn in Paragraph
18 steht mittlerweile ausdrücklich drin wenigstens Fahrlässigkeit. Früher war das umstritten, weil da
stand nur Fahrlässigkeit drinnen. Der Gesetzgeber hat das, ich glaube, mit dem sechsten Strafrecht zur Form
des Gesetzes aktualisiert und seitdem ist es unumstritten, weil der Wortlaut eindeutig ist. Es gibt aber einzelne
Normen im besonderen Teil, die verlangen sogar einen strengeren Maßstab. Da steht dann typischerweise
die Leichtfertigkeit drin. Das entspricht so in etwa der groben Fahrlässigkeit, zum Beispiel eben in
251 StGB. Da steht wenigstens leichtfertig. Ich meine auch in 306C, wenn ich das richtig im Kopf habe.
Bei 227 hingegen genügt Fahrlässigkeit genauso wie bei 226 Absatz 1. Im Absatz 3 haben wir dagegen eine
zusätzliche Qualifikation für vorsätzliche Erfolgsverursachung bzw. der Verursachung der
schweren Folge. Jetzt spreche ich schon von Qualifikationen und Erfolgsqualifikationen und dann
ist die Frage, was ist denn da eigentlich der Unterschied? Dogmatisch liegt der Unterschied darin,
dass die Qualifikation sozusagen der Überbegriff ist. Eine Qualifikation ist, wenn ein Grundtatbestand
durch strafschärfende Merkmale erweitert wird, ohne dass das natürlich dann ein neues Delikt ist. Also
249 der Rauch ist auch im Grunde eine Erweiterung der Nötigung und des Diebstahls durch weitere
Merkmale, aber die bekommen dadurch eine ganz andere Sinnrichtung und ist dementsprechend ein
eigenständiges Delikt. Aber 244 StGB, die gefährliche Körperverletzung, ist beispielsweise
eine Erweiterung des Grundtatbestands der einfachen Körperverletzung und zwar durch das
strafschärfende Merkmal der besonders gefährlichen Begehungsweise, die in den Nummern 1 bis 5 bei
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:20:34 Min
Aufnahmedatum
2024-04-16
Hochgeladen am
2024-04-16 13:26:20
Sprache
de-DE